Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Fragen in Bezug auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag, Abmahnung, Vergütung, Kündigung usw.) als auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ebenso wie die Beratung und Vertretung in Gerichtsverfahren und Einigungsstellenverfahren.


Arbeitsvertrag

Wir entwerfen und prüfen Arbeitsverträge. Oft ist es sinnvoll, zunächst die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu klären, bevor es zu Auseinandersetzungen kommt.


Kündigung

Im Falle der Kündigung erheben wir für Sie Kündigungsschutzklage und vertreten Sie vor Gericht. Da eine Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht eingegangen sein muss, sollten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Sie erhalten dann kurzfristig einen Termin. Gleiches gilt übrigens auch für Änderungskündigungen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen Ihre Aussichten und Interessen und versuchen, das von Ihnen vorgegebene Ziel zu erreichen. Ein Kündigungsschutzverfahren endet zwar sehr häufig mit einem Abfindungsvergleich, jedoch streiten wir auch für ein Urteil, welches den Arbeitsplatz erhält.


Aufhebungsvertrag

Soweit das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet werden soll, unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen, prüfen den Aufhebungsvertrag und beraten Sie hinsichtlich anfallender Steuern und der Folgen für den Bezug von Arbeitslosengeld. Bei Problemen am Arbeitsplatz, die sich oft durch Abmahnungen oder Mobbing zeigen, ermöglicht eine frühzeitige Beratung, zu einer sachgerechten Lösung zu kommen. Unter Umständen kann ein Arbeitsplatz dadurch gesichert werden, dass sich ein Arbeitnehmer frühzeitig mit anwaltlicher Beratung gegen eine ungerechte Behandlung wehrt.


Lohn/Gehalt

Zahlt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig das versprochene Entgelt, oder zahlt er Zuschläge, Prämien, Überstunden oder Weihnachtsgeld nicht, ist oft schnelles Handeln nötig. Ist ein Unternehmen erst einmal in Insolvenz, kann in aller Regel nicht mehr viel erreicht werden. Aber auch bei einem zahlungsfähigen Arbeitgeber können Verjährung, Ausschlussfristen oder Beweisschwierigkeiten die Durchsetzung von Ansprüchen unmöglich machen.


Abmahnung

Eine Abmahnung ist die Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ein gegen den Arbeitsvertrag verstoßendes Verhalten zu unterlassen. Oft dient sie auch der Vorbereitung einer späteren Kündigung. Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung sollte geprüft werden, welche Gegenmaßnahme angemessen und zur Sicherung des Arbeitsplatzes nützlich ist.


Mobbing

Sieht sich ein Arbeitnehmer Mobbing ausgesetzt, müssen geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz eingeleitet werden, um Gesundheit und Lebensqualität zu erhalten oder wiederzugewinnen. In besonders schweren, insbesondere in die Gesundheit beeinträchtigenden Fällen kommt auch das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen in Betracht.


Betriebsrat

Darüber hinaus unterstützen und beraten wir auch Betriebsräte. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier


Kosten

Außergerichtlich erfolgt die Beratung in aller Regel auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die ein Zeithonorar mit einem festen Stundensatz vorsieht. Der Stundensatz beträgt derzeit € 250,-- zzgl. USt., somit derzeit € 297,50 brutto. Eine Erstberatung kostet höchstens € 190,-- zzgl. USt., somit derzeit € 226,10 brutto, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird und der Auftraggeber Verbraucher ist. In Einzelfällen, wie bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages, kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Werden Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht oder abgewehrt, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese sind abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit, also dem wirtschaftlichen Interesse, und werden bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung in der Regel von dieser übernommen. Sie lassen sich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entnehmen. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Ihre Ansprechpartner sind die Fachanwälte für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Dr. Knut Schnabel und Rechtsanwalt Bilal Üzüm.

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Arbeitsgericht

  Kontaktdaten

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