Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Vermögensnachfolge
  und Erbrecht

Die Vermögensnachfolge bedarf der Planung. Viele gute Absichten lassen sich verwirklichen und Streitigkeiten verhindern, wenn schon zu Lebzeiten Regelungen getroffen werden und gegebenenfalls auch Unternehmen, Immobilien oder sonstige Vermögensteile rechtzeitig übertragen werden. So lassen sich auch steuerlich sinnvolle Lösungen finden.


Planung

Wir nehmen uns Zeit für Sie und hören uns Ihre Wünsche und Bedenken an. Dann wird ein Status des vorhandenen Vermögens erstellt und die Familienverhältnisse erfasst. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Was dann getan wird, entscheiden Sie.


Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Soll Vermögen zu Lebzeiten übertragen werden, gestalten wir die Übertragungsverträge, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem Notar. Dabei wird großer Wert auf die Absicherung des Übergebenden gelegt. Risiken werden erläutert und abgewogen. Steuerliche Aspekte werden berücksichtigt, sollten aber niemals allein entscheidend für eine Gestaltung sein.


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ergänzend ist es oft sinnvoll, durch eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung für den Notfall vorzusorgen. Wir informieren über die Möglichkeiten und übernehmen die Gestaltung.


Testament

Wir entwerfen Ihnen ein Testament, das Ihren Interessen entspricht. Dabei steht für uns die Verständlichkeit der Regelungen und die Streitvermeidung unter den möglichen Erben im Vordergrund. Wir sorgen auch für die Durchführung der Testamente durch die Übernahme von Testamentsvollstreckungen.


Pflichtteil

Sind Sie bei einem Erbfall übergangen worden, machen wir für Sie den Pflichtteil geltend. Ziel ist dabei eine außergerichtliche Einigung. Ist diese nicht zu erreichen, vertreten wir Sie auch vor Gericht.


Erbschaftsstreit

Auch bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder über sonstige Ansprüche aus einem Erfall beraten wir Sie und vertreten Sie vor Gericht.


Kosten

Außergerichtlich erfolgt die Beratung in aller Regel auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die ein Zeithonorar auf der Grundlage eines festen Stundensatzes vorsieht. Der Stundensatz beträgt derzeit € 250,-- zzgl. USt., somit derzeit € 297,50 brutto. Eine Erstberatung kostet höchstens € 190,-- zzgl. Ust., somit derzeit € 226,10 brutto. In Einzelfällen, z.B. bei der Gestaltung eines Testamentes, kann auch ein am Aufwand und Haftungsrisiko orientiertes Pauschalhonorar vereinbart werden.

Werden Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht oder abgewehrt, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese sind abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit, also dem wirtschaftlichen Interesse. Sie lassen sich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entnehmen. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht und der Vermögensnachfolge ist Herr Fachanwalt für Erbrecht Dr. Knut Schnabel.

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Kanzlei Schnabel und Kollegen, Stuttgart-Bad Cannstatt

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