Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Fragen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens. Auch die Beratung bei Schließung, Verkauf, Übergabe, Insolvenz und Sanierung eines Unternehmens wird von uns hierunter verstanden.


Gründung

Bei der Gründung eines Unternehmens beraten wir Sie in Fragen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Fragen bei der Gründung z.B. einer GmbH sowie, in Zusammenarbeit mit Herrn Volker Eberspächer von der EPR-Steuerberatungsgesellschaft mbH und mit der Steuerkanzlei Schmid, im Hinblick auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.


Betrieb eines Unternehmens

Unternehmer haben eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen zu erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen und AGB, bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche einschließlich des Forderungseinzugs (Inkasso), bei der Eintragung von Marken und Warenzeichen, bei der Abwehr oder der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und bei handelsrechtlichen Fragen wie der Eintragung ins Handelsregister oder den Ansprüchen eines Handelsvertreters. Wir beraten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Fragen der Finanzierung und Sanierung.


Arbeitsrecht

Wir entwerfen für Sie Arbeitsverträge, beraten und vertreten Sie bei Kündigungen und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Fragen der Betriebsverfassung und Betriebsordnung.


Einstellung oder Übergabe eines Unternehmens

Auch für Fragen der Einstellung eines Unternehmens mit oder ohne Insolvenz, des Verkaufs oder der Unternehmensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge stehen wir als Berater zur Verfügung.


Kosten

Außergerichtlich erfolgt die Beratung und Vertretung in aller Regel auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die ein Zeithonorar auf der Grundlage eines festen Stundensatzes vorsieht. Der Stundensatz beträgt derzeit € 250,-- zzgl. USt., somit derzeit € 297,50 brutto. In Einzelfällen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.

Werden Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht oder abgewehrt, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese sind abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit, also dem wirtschaftlichen Interesse, und werden bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung in der Regel von dieser übernommen. Sie lassen sich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entnehmen. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Ihre Ansprechpartner sind die Herren Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Knut Schnabel und Bilal Üzüm.

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Kanzlei Schnabel und Kollegen, Stuttgart-Bad Cannstatt

  Kontaktdaten

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